COVID-19-Impfung für Personen der Impfgruppe 2

Uns steht voraussichtlich ab dem 14. April 2021 ein Impfstoff gegen COVID-19 zur Verfügung.

 

Liebe Patientinnen und Patienten,

  • die noch keinen Impftermin haben und
  • älter als 70 Jahre sind oder
  • an einer Erkrankung nach § 3 Ziffer 2 der Impfverordnung leiden,

können sich in unserer Praxis zur Vereinbarung eines Impftermins melden.

Gehören Sie nicht in diese Gruppe 2, möchten wir Sie bitten, geduldig abzuwarten und insbesondere von (telefonischen) Anfragen zu weiteren Impfterminen abzusehen, da diese unsere Arbeit unnötig behindern und verzögern.

 

Hier Impfinteresse bekunden: Online-Formular

 

Bitte prüfen Sie sorgfältig, ob eine der nachfolgenden Erkrankungen für Sie zutrifft (Erkrankung nach § 3 Ziffer 2 der Impfverordnung zur Eingruppierung "Schutzimpfung mit hoher Priorität" Gruppe 2):

  • Krebs mit Tumorwachstum oder Remission unter 5 Jahren,
  • COPD, Mukoviszidose, schwere chronische Lungenerkrankung,
  • Diabetes mellitus mit HbA1c >7,4%,
  • Leberzirrhose, chronische Lebererkrankung,
  • Adipositas Grad III (BMI > 40),
  • chronische Nierenerkrankung,
  • Organtransplantation,
  • Trisomie 21
  • Demenz, geistige Behinderung, schwere psychiatrische Erkrankung, bipolare Störung, Schizophrenie, schwere Depression,

Alle diese Gesundheitsstörungen kategorisieren nach Gruppe 2. Ist das der Fall, dann melden Sie sich in unserer Praxis. Wird Ihre Zugehörigkeit zur Gruppe 2 durch unser medizinisches Asssitenzpersonal bestätigt, dann setzen wir Sie auf unsere Warteliste Gruppe 2 mit Termin. Bekommen wir mehr Impfstoffe, so können wir mehr Temrine vereinbaren.

Bitte beachten Sie:

  • Gehören Sie nicht in diese Gruppe 2, möchten wir Sie bitten, vorerst geduldig abzuwarten
  • keine telefonischen Anfragen und nochmalige Nachfragen per Email zu Impfterminen, da diese unsere Arbeit unnötig behindern und verzögern.
  • es besteht keine Wahl des Impfstoffes! Wir können nur verimpfen, was unsere Praxis geliefert bekommt.